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Um als Kampfrichter auf dem Platz stehen zu können, bedarf es einer kleinen Ausbildung, die sich über 2 Tage (jeweils 8 Stunden) erstreckt. Dies ist die sogenannte Kampfrichter-Grundausbildung.
Voraussetzung für eine Kampfrichter-Ausbildungen:
- 16 Jahre alt
- Mitglied in einem Verein
- Freude an der Leichtathletik und zudem Engagement, sich über einen gesamten Tag an der Veranstaltung zu beteiligen
- Teamfähigkeit
Nach der Kampfrichter-Grundausbildung bekommen die neu ausgebildeten Kampfrichter vom Kreiskampfrichterwart einen vorläufigen Ausweis, in dem mindestens 3 Einsätze in der Saison nachzuweisen sind. Nach diesen 3 Einsätzen erhält der Kampfrichter dann sein Kampfrichterbuch, der auch gleichzeitig als Kampfrichterausweis dient. Zudem werden den neuen Kampfrichtern jeweils ein Namensschild (DLV-Kampfrichter) und eine “Uniform” ausgegeben. Anhand der Kampfrichterkleidung sind alle Kampfrichter sofort zu erkennen. Es handelt sich dabei um ein weißes Polohemd und ein blaues Sweat-Shirt, die bei Einsätzen zu tragen sind. Als Hose dient eine dunkelblaue Jeans.
Nach der Kampfrichter-Grundausbildung und einigen Jahren Einsatztätigkeit auf dem Platz, kann sich der Kampfrichter weiterbilden.
Dafür sind verschiedene Ausbildungen vom Hessischen Leichtathletik-Verband vorgesehen. Es handelt sich hierbei um den Kampfrichter-Obmann (Obmann-Ausbildung) und dann weiterführend den Schiedsrichter (Schiedsrichter-Ausbildung).
Um auch immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, werden vom HLV und von den Kreisen Kampfrichter-Fortbildungen ausgeschrieben. Diese sind innerhalb von 2 Jahren Pflicht für jeden Kampfrichter. Hier werden Themen behandelt, die immer wieder zu Unstimmigkeiten führen können. Es werden Neuerungen vom Bundesausschuß Wettkampforganisation vorgetragen, so daß immer alle Kampfrichter das Neueste hören. So bleibt man immer in Übung.
Es gibt zudem noch viele Gebiete, auf denen man sich spezialisieren kann, so z. B. als Starter, Kampfrichter in der elektronischen Zeitnahme oder im Wettkampfbüro, Geräteprüfer u.v.m. Diese vorgenannten Bereiche sind Zusatzausbildungen, die man erwerben kann.
Sollte man dann noch etwas weiter über den Tellerrand des Kreises bzw. des Landes hinausschauen wollen, so besteht die Möglichkeit über den HLV bzw. den DLV ein Ausbildung zum NTO (National Technischer Offizieller) zu machen. Dies ist das höchste Kampfrichteramt in Deutschland. Hierzu wird man vom Landeskampfrichterwart vorgeschlagen und muß einen Lehrgang des DLV besuchen. Nach dem Lehrgang kommt es zu einer Prüfung, die bestanden werden muß. Sollte man diese bestehen, wird man vom DLV zum NTO für 3 Jahre berufen. Nach dem NTO gibt es nur noch die ATO´s (Areal Technical Official, Europa) und die ITO´s (International Technical Official, Welt), zu denen man durch die EAA bzw. die IAAF berufen wird.
Bei Interesse am Kampfrichterwesen melden Sie sich bitte bei der Kampfrichterwartin des Leichtathletik-Kreises Wiesbaden-Rheingau-Taunus,
Gerlinde Drösel,
E-Mail: Kampfrichterwart@hlv-kreis-wiesbaden-rheingau-taunus.de
oder beim Hessischen Leichtathletik-Verband (www.hlv.de). Hier finden Sie unter der Rubrik Kampfrichter alles Wissenswerte über das Kampfrichterwesen.
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